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Unsere AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bauleistungen

1. Vertragsgrundlage
1.1. Für alle Bauleistungen gelten – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
1.2. Auf Wunsch des Auftraggebers können die Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) in ihrer jeweils gültigen Fassung Vertragsgrundlage werden. Voraussetzung hierfür ist, dass dies ausdrücklich und schriftlich vor Vertragsschluss vereinbart und dem Auftraggeber der vollständige Text der VOB/B übergeben wurde.
1.3. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat deren Geltung schriftlich zugestimmt.

2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.
2.2. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande.

3. Ausführungsbedingungen
3.1. Die Bauleistungen werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den einschlägigen DIN-, VDE- und EUNormen erbracht.
3.2. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die für die Ausführung erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
3.3. Der Auftraggeber verpflichtet sich, ungehinderten Zugang zur Baustelle sowie erforderliche Anschlüsse (Wasser, Strom)
kostenfrei bereitzustellen.
3.4. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Auftraggebers oder auf unvorhersehbare Ereignisse (z. B. Lieferengpässe, höhere Gewalt, behördliche Auflagen) zurückzuführen sind, verlängern die Ausführungsfristen entsprechend.
3.5. Zusatzleistungen, die während der Bauausführung mündlich oder auf der Baustelle vereinbart und vom Auftragnehmer
erbracht werden, gelten als beauftragt und werden gesondert nach Aufwand in Rechnung gestellt.
3.6. Stundenlohnarbeiten: Arbeiten, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind (z. B. unvorhergesehene Schäden, Nacharbeiten, zusätzliche Wünsche des Auftraggebers), werden als Stundenlohnarbeiten ausgeführt und nach den jeweils gültigen Stundensätzen des Auftragnehmers abgerechnet. Der Auftraggeber erkennt diese Abrechnungsmethode mit Auftragserteilung an.

4. Zahlungsbedingungen
4.1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, nach Baufortschritt Abschlagszahlungen zu verlangen.
4.2. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
4.3. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten folgende Regelungen:

  • Bei Verbrauchern (Privatkunden): Der Verzugszinssatz beträgt 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Mahnkosten können nur in Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen geltend gemacht werden.
  • Bei Unternehmern (gewerbliche Kunden): Der Verzugszinssatz beträgt 9 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Zusätzlich wird eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 € gemäß § 288 Abs. 5 BGB erhoben. Weitere Mahnkosten bleiben vorbehalten.
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Kontakt

Kontaktdaten

EWE BS GmbH

Gifhorner Str. 56
29392 Wesendorf

Telefon: +49 5376 976790
E-Mail: info@ewe-bauservice.de

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